Willkommen bei der Bürgerspitalstiftung StraubingWir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Seite! Die Bürgerspitalstiftung Straubing ist eine örtliche rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Als älteste Stiftung Straubings und sicherlich auch eine der ältesten Stiftungen Bayerns gehen die Ursprünge der Bürgerspitalstiftung Straubing bis ins 13. Jahrhundert zurück. AktuellesAktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Bereich "Karriere"! Informationen und Neuigkeiten rund um die Bürgerspitalstiftung Straubing und deren Einrichtungen. Aktuelle Meldungen für Besucher im Seniorenheim St. Nikola und im BürgerheimIm Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen der Corona-Pandemie gelten für Besuche im Seniorenheim St. Nikola und im Bürgerheim ab sofort folgende Regelungen:
Darüber hinaus verweisen wir auf das jeweils gültige Konzept der Bürgerspitalstiftung Straubing zu Besuchen und Hygiene bei COVID-19. Dieses liegt in beiden Einrichtungen aus.
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Seniorenheim St. Nikola: 09421/980-492
Einführung eines Leistungszuschlags ab 01.01.2022Wir möchten Sie hiermit über eine Gesetzesänderung in der Pflege zum 01.01.2022 informieren: Am 11.06.2021 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) im Bundestag beschlossen. Damit tritt zum 01.01.2022 der neue § 43c Sozialgesetzbuch (SGB) XI als Bestandteil des GVWG in Kraft. Der § 43c SGB XI begrenzt den pflegebedingten Eigenanteil, den Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege zu zahlen haben, je nach Verweildauer in vollstationären Einrichtungen, um definierte Prozentsätze. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ergibt sich dadurch folgende Staffelung:
Der Leistungszuschlag bemisst sich an dem tatsächlichen Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten werden im Leistungszuschlag nicht berücksichtigt; diese sind in voller Höhe von der pflegebedürftigen Person zu tragen. Die Pflegeeinrichtung, die den Pflegebedürftigen versorgt, stellt der Pflegekasse neben dem Leistungsbetrag den Leistungszuschlag in Rechnung und dem Pflegebedürftigen den verbleibenden Eigenanteil Wichtig für Sie ist, dass Sie für den Bezug des Leistungszuschlags nichts weiter veranlassen müssen. Eine Antragstellung durch die pflegebedürftige Person ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegeeinrichtung mit der jeweiligen Pflegekasse. Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden, unabhängig von einem Heim- oder Kassenwechsel, ebenfalls angerechnet. Aufgrund dessen wird durch die Pflegekasse zum Stichtag 01.01.2022 die Dauer des Bezugs der Leistungen nach § 43 SGV XI an die Pflegeeinrichtung übermittelt. Pflegebedürftige Personenen des Pflegegrades 1, die den Leistungszuschuss nach § 43 Abs. 3 SGB XI (Zuschuss 125 €) erhalten, sowie Rüstige, haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Sollten Sie weitere Fragen zum Leistungszuschlag haben, treten Sie bitte - möglichst telefonisch - mit uns in Kontakt: Für das Seniorenheim St. Nikola: 09421/944-75414 Weihnachtspäckchen für das BürgerheimFür die Bewohnerinnen und Bewohner des Bürgerheims kam in diesem Jahr das Christkindl schon eine Woche vor Heiligabend. Am Freitag, den 17.12.2021, erhielt die Pflegeeinrichtung Besuch von Frau Angelika Färber vom Verein „LichtBlick Seniorenhilfe e.V.“. Dieser sammelte im Rahmen seiner Päckchenaktion für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bürgerheims Weihnachtsgeschenke bei Straubinger Bürgern und Unternehmen. Die äußerst großzügigen Spenden wurden, weihnachtlich verpackt, durch Frau Färber übergeben. Stellvertretend für die Bewohnerschaft wurden die zahlreichen Geschenke von der Vorsitzenden der Heimbewohnervertretung des Bürgerheims, Frau Maria Heigl, sowie der stellvertretenden Einrichtungsleitung, Frau Saskia Hoschek und dem stellvertretenden Leiter der Bürgerspitalstiftung, Herrn Thomas Unverdorben, entgegengenommen. „Seit 18 Jahren setzen wir uns für Seniorinnen und Senioren ein, wenn die kleine Rente nicht zum Leben reicht“, so Angelika Färber von der Bedürftigenbetreuung des Vereins. Unterstützt werden Rentner, die in Deutschland berufstätig waren, eine deutsche Rente erhalten und mindestens 60 Jahre alt sind. Die Seniorinnen und Senioren erhalten dabei Hilfeleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen, oder durch Unterstützung bei der Anschaffung dringend benötigter Dinge, wie zum Beispiel einer altersgerechten Sehhilfe. Um den Senioren soziale Kontakte zu ermöglichen, werden durch den Verein zudem abwechslungsreiche Veranstaltungen angeboten. Die Bürgerspitalstiftung Straubing bedankt sich zusammen mit dem Verein „LichtBlick Seniorenhilfe e.V.“ sehr herzlich bei allen Personen und Unternehmen, die an der Päckchenaktion teilgenommen haben.
Kulturverein Raduga e.V. verschenkt FreudeUm den Bewohnern der Alten- und Pflegeeinrichtungen an Weihnachten eine Freude zu bereiten, hat der Kulturverein Raduga e.V. in diesem Jahr die Weihnachtsaktion "Wir verschenken Freude" durchgeführt, die am 16.12.2021 mit der Übergabe von Weihnachtsgeschenken an das Seniorenheim St. Nikola zu Ende ging. Auch die Einwohner der Stadt Straubing und Umgebung wurden aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen. Um den älteren Menschen eine kleine Weihnachtsüberraschung zu bereiten, wurden selbst gebastelte Geschenke von Kindern und Plätzchen vorbereitet. Der Verein und das Seniorenheim St. Nikola bedanken sich sehr herzlich bei allen Personen, die an der Aktion teilgenommen haben.
Im Bild zu sehen sind die Vertreter des Vereins Raduga, Wilhelm Lindinger, Elena Fofanova (1. Vorsitzende), Kahtarina Wegner (2. Vorsitzende) und der Einrichtungsleiter des Seniorenheims St. Nikola, Herr Florian Rammel. Niederländischer Generalkonsul besucht die Bürgerspitalstiftung
Start des neuen Ausbildungsjahres bei der Bürgerspitalstiftung StraubingUnter dem Motto "Pflege Deine Zukunft!" haben elf junge Menschen ihre Karriere in den Einrichtungen der Bürgerspitalstiftung Straubing begonnen. Zum Start in den neuen Lebensabschnitt hießen Thomas Unverdorben (stv. Leiter Stiftungsverwaltung), Magdalena Russek (Einrichtungsleitung Bürgerheim), sowie Kathrina Böhme und Robert Biendl (Pflegedienstleitungen Seniorenheim St. Nikola) die "Neuen" im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung mit einem kleinen Präsent herzlich willkomen. Nach einer kurzen Vorstellung der beiden Einrichtungen durch die Einrichtungs-, bzw. Pflegedienstleitungen stellte Herr Unverdorben den Auszubildenden mit einem "Stiftungs-Quiz" alle wichtigen Infos zu ihrem neuen Arbeitgeber vor. Spielerisch erfuhr man so zum Beispiel, dass die Stiftung bereits im Jahre 1283 n. Chr. erstmals schriftlich erwähnt wurde. Im Anschluss an eine Führung durch die Räume der Stiftungsverwaltung und einem gemeinsamen MIttagessen erhielten die neuen Nachwuchskräfte Einweisungen in verschiedene Bereiche aus dem Pflegealltag, wie zum Beispiel Infektionsschutz, Hygienerichtlinien oder Datenschutz. Insgesamt begannen zum 01.09.2021 fünf junge Nachwuchskräfte eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau, bzw. zum Pflegefachmann im Seniorenheim St. Nikola und im Bürgerheim. Sechs Damen werden ein Jahr lang zu staatlich geprüften Pflegefachhelferinnen (Altenpflege) ausgebildet. Im Bild:
Tätigkeitsfelder Der immer mehr zunehmende Bedarf an Pflegeplätzen veranlasste die Stiftung im Jahr 1978 ein Pflegeheim (Haus III) fertigzustellen, welches Platz für 66 weitere pflegebedürftige Bewohner bot. Geschichte der Stiftungswälder Der Bürgerspitalstiftung Straubing wurden nachweislich ab dem Jahr 1284 land- und forstwirtschaftliche Flächen von Bürgern vermacht. Die erste Schenkung war ein „Hof zu Siebenkofen“ von Frau Salime zu Geltolfing. Im 14. Jahrhundert wurden 81 Tagwerk Weide zu Gstütt (ein mit Lindenbäumen besetzter Weidegrund für Pferde) angekauft. Das Größenmaß „Tagwerk“ war zu dieser Zeit noch bedeutend größer. Box wird ausgeblendet über CSS |